Meyer + Déjosez Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit zu vereinbarende Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. Steuerberatungsgesetz (StBerG). Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).
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